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Abgasuntersuchung (AU)

Stetig steigt die Zahl der Neuzulassungen von Autos, Motorrädern, Lastkraftwagen, Bussen und Wohnmobilen. Anfang des Jahres 2013 waren laut Kraftfahrtbundesamt 52,4 Millionen Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Um die Umweltbelastung durch Fahrzeuge in Grenzen zu halten wurde im Jahre 1985 die Abgasuntersuchung (ASU) eingeführt. Am 1. Januar 2010 wurde aus der ASU die Teiluntersuchung für Abgase (AU). Die Teiluntersuchung Abgas repräsentiert Umweltschutz und rechtzeitige Fehlererkennung. Das Abgasreinigungssystem und das Motormanagement werden innerhalb der AU auf ihre Umweltverträglichkeit hin untersucht.

Die Teiluntersuchung Abgas (AU) ist ein wichtige Komponente der Hauptuntersuchung (TÜV) nach § 26 StVZO und wird mit neuester Technik durchgeführt. Die AU kann daher von unseren Sachverständigen und Prüfingenieuren gleichzeitig mit der HU durchgeführt werden, wodurch auch Zeit gespart wird. Es führt automatisch zum Nichtbestehen der Hauptuntersuchung, falls die gemessenen Werte in der Abgasuntersuchung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dem Sachverständiger ist folglich der Nachweis der Abgasteiluntersuchung vorzulegen, sofern Teiluntersuchung Abgas und HU unabhängig voneinander durchgeführt werden.

Unterschied zwischen Diesel und Otto-Motor

Verschiedene Gase und Schadstoffe werden während der Abgasuntersuchung gemessen, welche durch den Auspuff des Fahrzeugs ausgestoßen werden. Der Otto-Motor stößt dabei vor allem Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Sauerstoff (O2) und Stickoxide (NOX) aus. Über eine durch den Sachverständiger bzw. Prüfingenieur in den Auspuff eingeführte Sonde, werden bei erhöhter Drehzahl und im Leerlauf die Mengen dieser Stoffe gemessen. Dabei dürfen die gemessenen Werte die gesetzlich festgelegten Mengen an den ausgestoßenen Abgasen haben.

Dagegen werden beim Diesel-Motor vorwiegend Rußpartikel ausgestoßen. Über die Messung der Rauchgastrübung wird die Dichte der Rußpartikel bei freier Beschleunigung ermittelt. Der k-Wert (Trübungsfaktor) ist dabei bedeutsam und darf nicht überschritten werden.

Informieren Sie sich über die Sachverständigen Zentrale.