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Unfallgutachten durch Sachverständigen

Laut §249BGB hat derGeschädigte bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadenersatz für alle Kosten, die Ihnen durch den

Unfall entstehen. Dies gilt unabhängig  davon, ob das Fahrzeug zum Beispiel wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt oder ein vergleichbares Fahrzeug erworben wird.

Der Geschädigte muss den entstandenen Schaden an dem Kfz belegen und beziffern, damit die Schadensersatzforderungen bei der Versicherung gültig gemacht werden. Der Geschädigte hat dabei das Recht, einen Sachverständigen seiner Auswahl mit der Begutachtung des Schadens zu ermächtigen.

Bei Haftpflichtschäden hat der Geschädigte die freie Wahl des Gutachters.

Ob eine Reparatur möglich und sinnvoll ist und wie hoch der Schaden an dem unfallbeschädigtem Fahrzeug ist, wird unabhängig und neutral von zertifizierten Sachverständigen geprüft und beurteilt. Die Gutachter ermitteln u.a. auch die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, im Falle einer Reparatur.

Um ein entsprechendes Fahrzeug im Falle eines Totalschadens zu veräußern, ermitteln die Sachverständigen auch die Wiederbeschaffungsdauer, den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall und den Restwert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall. Damit Sie Ihre Ansprüche gültig machen können, dokumentiert der Sachverständiger diese Informationen in einem Haftpflichtgutachten und einer Fotoserie.

Von der leistungspflichtigen Versicherung werden die Kosten für das Haftpflichtgutachten übernommen, da sie im Schadensumfang enthalten sind.

Kfz Gutachter und das Gutachten

Nach einem Schadensereignis dokumentiert, das durch den Sachverständigen erstellte Schadensgutachten, die Schäden an Fahrzeugen, die durch einen Unfall verursacht wurden. Prinzipiell werden die Gutachten sowohl bei Haftpflichtschäden als auch bei Kaskoschäden erstellt. Dessen ungeachtet sind die individuellen Versicherungsbedingungen von Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung unterschiedlich zu bewerten. Im Haftpflichtschadensfall hat der Geschädigte das Recht auf die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen. Kraft Gesetzes (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz) ist die Haftpflichtversicherung der Verursachers verpflichtet für den Schaden aufzukommen. Für Ihre Schadensersatzanspruche erstellen die Kfz-Sachverständigen ein Gutachten, in welchem alle Schäden beweissicher und somit gerichtsverwertbar aufgeführt werden. Das durch unsere Gutachter erstellte Schadengutachten enthält sämtliche notwendige Angaben, die für eine ordnungsgemäße Schadenregulierung erforderlich sind. Das Schadengutachten des Sachverständiger kann überdies auch für die Klärung des Sachverhalts hinsichtlich des Unfallhergangs dienen.

Die durch zertifizierte Kfz-Gutachter erstellten Schadengutachten beinhalten die schriftliche Schadendarstellung, einschließlich den Angaben zu etwaigen Vorschäden, der Plausibilität, der merkantilen Wertminderung und eine Bilddokumentation. Gutachten von zertifizierten Sachverständigen sind prozesstauglich und als rechtssichere Beweismittel im Gerichtsverfahren zugelassen. Die Sachverständigen rechnen direkt mit der Versicherung ab, so dass für Sie keine Kosten entstehen.

Zertifizierte Sachverständiger ermitteln u.a. nach folgende Kriterien:

    • Reparaturkosten inkl. Lackierkostenere
    • Reparaturdauer in Werktagen
    • Fahrzeugbewertung unter Berücksichtigung des Zustandes und der Ausstattung
    • Beurteilung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges nach einem Schadensereignis
    • Kalkulation des Reparaturweges
    • Wiederbeschaffungswert mit Angebe der Besteuerungsart
    • Wiederbeschaffungsdauer
    • Wertminderung
    • Restwert
    • Nutzungsausfallgruppe und die jeweilige Entschädigung pro Kalendertag

Lesen Sie hier was ein Kostenvoranschlag beeinhaltet.