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Kfz-Sachverständiger für Schadensbewertung

 Ein Schadengutachten, das durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen angefertigt wurde, hat viele Vorzüge. Es dient zu Aufklärung der vollständigen Sachlage und trägt dazu bei, die gesamten Ansprüche des Geschädigten, die sich aus dem Unfallschaden ergeben, zu sichern.  Überdies dient das Schadengutachten des Gutachters der gerichtsverwertbaren Beweissicherung, da der Sachverständige in seinem Gutachten den Unfallschaden fachgemäß und vollständig dokumentiert. Bei Verkehrsunfällen in Hannover und ganz Niedersachsen raten wir immer einen Kfz-Sachverständiger aufzusuchen.

Der Geschädigte kann einen Sachverständigen der durch die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners empfohlen wurde, als Schadengutachter ablehnen, ohne dass ihm Nachteile entstehen. Es besteht ein Interessenskonflikt, der eventuell zu einer parteilichen Wertung des Schadens führen kann, besonders dadurch, dass dieser im Interesse seines Auftrags- und Arbeitgebers handelt. Die Kfz-Versicherungen in Hannover wenden dieses häufig an.

Demzufolge sollte der Unfallgeschädigte immer einen fachmännischen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens ermächtigen, welcher sowohl den Blechschaden als auch die Wertminderung und den Nutzungsausfall ordnungsgemäß und objektiv ermittelt.

 

Ein Sachverständiger hat viele Vorteile

Für den Fall eines späteren Konflikts über den Unfallhergang ist mit dem Kfz-Sachverständigen eine gutachterliche Beweissicherung gesichert. Außerdem stellt das Schadengutachten nicht nur eine Schadenkalkulation dar, sondern beinhaltet Daten zu allen schadenrelevanten Werten zum Schadenhergang, zum Reparaturweg und zum Fahrzeug. Neben den Reparaturkosten werden nur durch das objektive Schadengutachten auch Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserungen und Abzüge ermittelt. Besonders bei einer fiktiven Abrechnung ist das Gutachten die Basis für die Höhe des Sachschadens. Nur durch ein Gutachten können die erforderlichen Kosten, auf die der Geschädigte Anspruch auf Erstattung hat, sachgerecht ermittelt werden. Bei den meisten Schadenfällen kommt es im Rahmen des Ausgleiches zu Abzügen. Die Erstellung eines Gutachtens ist Voraussetzung um Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Damit der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigem Versicherer keine Nachteile erhält, hat er nach der Rechtsprechung das Recht einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen.

Das Gutachten dient zu Ihrer Sicherheit.

Oft kann das Ausmaß eines Unfallschadens aufgrund modernster Werkstoffe wie Karbon und ultrahochfestester Stahl und hochkomplexer Karosserietechnik und Fahrzeugelektronik nicht erkannt werden. Die erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Achs- oder Karosserievermessung und Fehlerspeicherauslese, werden erst vom Sachverständigen veranlasst. Es ist allein aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, nach einem Verkehrsunfall ein Schadengutachten anfertigen zu lassen.

Zum Fahrzeugzustand, zur dokumentierten Laufleistung und sowohl zu reparierten als auch zu nicht reparierten Vorschäden nimmt das Gutachten des Kfz-Sachverständigen ausdrücklich Stellung. Unsere Sachverständiger besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort in Hannover und ganz Niedersachsen.

Sich auf die Vorgaben der gegnerischen Versicherung einzulassen ergibt oft keinen Sinn. Die Höhe des Schadens sollte nicht vom Schädiger ermittelt werden, für die er selbst einzutreten hat. Soweit nicht erkennbar ein Bagatellschaden besteht, der gegenwärtig mit etwa 850,00 € Reparaturkosten angegeben wird, werden die Kosten für das Sachverständigengutachten durch den Unfallverursacher getragen. Ein Bagatellschaden dürfte bei modernen Fahrzeugen auch bei augenscheinlich geringen Schäden in der Regel nicht entstehen.

Lesen Sie hier was ein Gutachten beinhaltet.