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Kostenvoranschlag oder Gutachten

Bei dem telefonischen Erstkontakt teilt die Versicherung häufig mit, dass sie kein Kfz-Gutachten benötige, sondern ein Kostenvoranschlag mit Fotos für die Schadensregulierung ausreichend sei. Dieser taktische Schachzug hat mehrere Hintergründe.

Der offensichtlichste Vorteil der Versicherung liegt auf der Hand – die Versicherung möchte mit dem Kostenvoranschlag die Kosten für das Gutachten bzw. für den Sachverständiger einsparen. Aber der eigentliche Hintergedanke der Versicherung ist nicht die Einsparung beim Gutachter, sondern bei dem Geschädigten. Die untere Abbildung verschaft Ihnen einen Überblick über die Unterschiede des Leistungsumfanges.

Kostenvoranschlag

Gutachten

Kurzgutachten

  • Nennung der Stundenverrechnungssätze
  • Nennung der Stundenverrechnungssätze
  • Nennung der Stundenverrechnungssätze
  • Nennung der Ersatzteilpreise
  • Nennung der Ersatzteilpreise
  • Nennung der Ersatzteilpreise
  • Bildliche Dokumentation des Fahrzeuges
  • Bildliche Dokumentation des Fahrzeuges
  • Bildliche Dokumentation des Fahrzeuges
  • Bildliche Dokumentation der Schäden
  • Bildliche Dokumentation der Schäden
  • Bildliche Dokumentation der Schäden
  • Beschreibung des optischen und technischen Zustandes
  • Beschreibung des optischen und technischen Zustandes
  • Beschreibung des optischen und technischen Zustandes
  • Angabe einer Wertminderung
  • Angabe einer Wertminderung
  • Angabe einer Wertminderung
  • Ausführung der Serien- und Sonderausstattung
  • Ausführung der Serien- und Sonderausstattung
  • Ausführung der Serien- und Sonderausstattung
  • Dokumentation von reparierten und nichtreparierten Schäden
  • Dokumentation von reparierten und nichtreparierten Schäden
  • Dokumentation von reparierten und nichtreparierten Schäden
  • Einstufung der Fahrzeugkategorie für ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall
  • Einstufung der Fahrzeugkategorie für ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall
  • Einstufung der Fahrzeugkategorie für ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall
 
 

 

Warum fordert die gegnerische Versicherung schnell einen Kostenvoranschlag ein?

Im Haftpflichtschadenfall an dem Sie keine Schuld tragen, geben Sie als Geschädigter der gegnerischen Versicherung die Ansprüche an. Bedingungsweise Sie kennen Ihre Rechte, denn ansonsten übernimmt die Versicherung das Steuer. Der Schadenfall wird dann so kostengünstig wie möglich zugunsten der Versicherung abgewickelt. Der erste strategische Schritt der Versicherung ist der Kostenvoranschlag, denn dieser hat für die Versicherung zahlreiche Vorteile.

    • Ein Kostenvoranschlag ist für die Versicherer deutlich günstiger als ein Gutachten

    • Werkstätten haben kein großes Interesse und Engagement bei der Erstellung eines Kostenvoranschlages

    • In vielen Fällen werden Sekundäschäden / Folgeschäden bei einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt

    • Ein Schadensgutachten bringt Transparenz

    • Ohne einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen haben Sie weniger Ansprüche, z.B. Mietwagen, Wertminderung oder Nutzungsausfall

    • mögliche Reparaturkostenausweitung ist in den Kostenvoranschlägen nicht berücksichtigt
    • Schadenabwicklung ohne Beweissicherung

Informationen über die Schadenabwicklung.